
Unsere Wahrnehmung „übersieht“ die Aspekte unserer Realität, die nicht in unser Glaubens- und Vorstellungsgefüge passen. Der „Zugangscode zur Erleuchtung“ (Befreiung von Schicksal und Karma) wurde uns seit jeher gereicht, jedoch als solcher nicht erkannt und verinnerlicht. Die Struktur der Empfangs- und Verarbeitungsprozesse ist im neuronalen Verbund unseres Denk-Apparates - Gehirn - festgelegt.
Wir sind nicht in der Lage, Informationen geistig aufzunehmen, die nicht in diese Matrix passt. Ein erhebliches Abweichen von aufgenommenen Informationen die nicht in diese Matrix passen blendet der Verstand aus und werden somit nicht in das Bewusstsein eingehen.
Wenn die neurologischen Empfangs- und Verarbeitungsprozesse getrübt werden - was beispielsweise unter Alkoholeinwirkung geschieht -, befindet sich ein Lebewesen im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit. Diese „Trübung“ bewirkt eine Abweichung von einem Normalverhalten (was keine qualitative Aussage sein soll).
Unsere Rechtssprechung ist darauf ausgelegt, einen solchen Umstand entsprechend mildernd bei der Urteilsverkündung zu berücksichtigen. Erstaunlich mag daher erscheinen, dass wir Menschen uns - auch ohne die Einwirkung von Alkohol - in einem adäquaten Zustand befinden. Der überwiegende Teil der uns umgebenden Wirklichkeit entzieht sich unserer Wahrnehmungen. Hierbei sind noch nicht einmal die Ereignisse gemeint, die sich unserer Sinnesorgane entziehen - beispielsweise der Mikrokosmos -. Gemeint sind die Gegebenheiten, die von unseren Sinnen aufgenommen werden. Wir könnten beispielsweise einen Text wie diesen lesen, und seine tatsächliche Aussage nicht in seinen vollen Umfang verinnerlichen.
Neurologen wissen seit langem, das der weitaus größte Teil der Informationen, die der Mensch verarbeitet, vom Bewusstsein nicht erfasst wird, auch dann nicht, wenn sie nachweisbar Einfluss auf sein Verhalten ausübt. Diese unbewussten Handlungen die dem Verstand verborgen bleiben, führen zu unterschiedlichen Irritationen und Konflikten geistiger Art.
Das etablierte Beschreibungsmodell unserer Welt prägte die Art unserer Denk- und Verarbeitungsprozesse. Nur im Rahmen dieser Struktur ist es uns möglich, unsere Eindrücke zu interpretieren. Ereignisse, die unser Prägungsmuster nicht „erkennen“ kann, werden ausgeblendet, oder als unverstanden in den Randbereich des Unbrauchbaren abgelegt. Zu diesen Ereignissen zählen auch Informationen, die unsere elementarsten Bedürfnisse befriedigen würden: „Glücksseeligkeit“ und Befreiung vom Schicksal und Karma („Erleuchtung“).
Selbst wenn unser Verstand uns glaubend machen will, einen Informationskomplex verstanden zu haben – das kann schriftlich, oder mündlich vermitteltes Wissen sein -, beinhaltet dies nicht wirk-lich ein Verstehen (im Sinne einer Verinnerlichung) von dem tatsächlichen Informationsgut.