Denn nur wo Käse drin ist, darf auch Käse draufstehen. Alles andere ist ein Verstoß gegen die deutsche Käse-Verordnung sowie die EU-Verordnung „über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung“. Wer das Imitat trotzdem als „Käse“ deklariert oder verkauft, macht sich strafbar.
Bei der Herstellung von Analogkäse wird also teures Milchfett gegen billiges Pflanzenfett ausgetauscht. Die Zutaten werden gerührt, erhitzt und sind in rund 20 Minuten (!) als Käseersatzmasse fertig. Echter Käse muss monatelang reifen. Das ist aufwendiger und teurer. Doch der Preisunterschied scheint die Industrie zu locken. So stellte Frontal21 fest: „Offenbar verkaufen Pizzabäcker, Gastwirte und Lebensmittelproduzenten immer häufiger das billige Käseimitat, ohne die Verbraucher genau darauf hinzuweisen.“ So würden schätzungsweise an die 100 000 Tonnen Analogkäse jährlich in Deutschland produziert. Da das Produkt hohe Hitze vertrage (bis zu 400 Grad) „können Fließband-Pizzas doppelt so schnell gebacken werden wie mit echtem Käse, der schon bei 200 Grad anbrennt“, so Frontal21. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ergab, dass bisher nicht so sehr die Käseregale im Lebensmitteleinzelhandel betroffen sind, sondern bundesweit eher die Gastronomie, Bäckereien sowie Fertiggerichte.
Damit Verbraucher nicht auf das pflanzliche Käseersatzprodukt hereinfallen, sollten sie einmal mehr die Zutatenlisten von Produkten lesen. Wird beispielsweise eine Pizza mit „Pizza-Mix“ oder „Pizza-Topping“ zum Überbacken beworben, könnte dies ein Hinweis auf ein Imitat sein, wobei der Hersteller zu Recht das Wort Käse vermeidet. Oder: Ist in der Zutatenliste von Pflanzenfetten, Aromastoffen, Verdickungsmitteln oder Geschmacksverstärkern die Rede, kann auch das ein Hinweis auf Analogkäse sein.
Wer als Verbraucher gezielt nach den Inhaltsstoffen nachfragt, weckt das Problembewusstsein von Herstellern (zum Beispiel Bäckern) und Gastronomen.